Meinungsfreiheit im Internet

Jenita Rasaili

Im Vergleich zu vor 20 Jahren, ist es heute viel einfacher, in der Gemütlichkeit der eigenen Wohnung und vollkommen anonym andere Menschen im Internet zu beleidigen. In diesem Beitrag ist sehr klar zu sehen, wie Menschen ohne Scham Dinge schreiben, die sie im Alltag vermutlich so nicht schreiben würden.

Lautet:

Meinungsfreiheit im Internet

Artikel 5 des Grundgesetzes Lautet:

  1. Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
  2. Diese Rechte finden ihre Schranken in der Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmung zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Auch wenn das Internet namentlich nicht genannt wird, das Selbstverständliche zum Thema „Freiheit im Internet“ findet sich in Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Hier werden neben der „Freiheit“ auch „Schranken“ erwähnt – ungeachtet ob analog oder digital, gelten die im Strafgesetzbuch (StGB) ausgeführten Grenzen und Verbote beispielsweise bei Volksverhetzung, bestimmten Formen der Beleidigung oder Androhungen von Straftaten.

Menschen jeden Alters, Geschlechts, Bildungsgrades und Religionszugehörigkeit sind heutzutage alleine oder mit wenig Unterstützung fähig, über einen Account in einem Netzwerk zu verfügen. Diese Dichte von Menschen, die Inhalte im Netz bereitstellen, produziert eine Vielzahl von Informationen, aber auch von Halb- und Falschinformationen. Wie damit umzugehen ist, muss und wird an anderen Stellen intensiv diskutiert.

Als Thema habe ich Greta Thunberg und ihren Protest unter dem Motto „Schulstreik für das Klima“, ausgewählt.

Im August 2018 hat Greta angefangen, sich jeden Freitag vor dem Reichstag in Schweden hinzusetzen und zu demonstrieren. Abseits ihres Protests versucht die Schülerin ihre Lebensweise nachhaltig zu gestalten. Sie ernährt sich vegan, spart Strom und verzichtet auf das Fliegen.
In zahlreichen Ländern schlossen sich Schülerinnen und Schüler den Freitags-Protesten unter dem Hashtag #fridaysforfuture an. Auch in Deutschland gehen großen Mengen von Schülerinnen und Schüler jeden Freitag bei den Freitags-Protesten gegen den Klimawandel auf die Straße.
Wie in jeder Diskussion gibt es auch hier Menschen, die entweder diese Proteste begrüßen und sie in der heutigen Zeit notwendig finden, oder jene, die davon überhaupt nicht überzeugt sind und die Protestierenden als Schulschwänzende wahrnehmen.

Die von Greta ins Leben gerufene Bewegung ist nicht nur auf der Straße, sondern auch in den Medien sichtbar. Man kann im Internet zahlreiche Artikel und Beiträge über „FridaysforFuture“ finden.

Obwohl es keine Gegenproteste auf den Straßen gibt, halten sich Menschen im Internet nicht zurück, die FridaysforFuture-Bewegung zu kritisieren. Es gibt aber ebenso viele oder sogar noch mehr Stimmen, die den Klimastreik auf unterschiedlichste Art unterstützen.

Auf dem Bild ist ein Beitrag auf der Instagram-Seite des Time Magazin zu sehen. Das Time Magazin hat Greta und ihre Klimabewegung in einem Leitartikel im Mai dieses Jahres vorgestellt. Weil es so einfach ist, im Internet seine Meinungen zu äußern, gab es auf dem Instagram-Beitrag, mehrere hundert Kommentare.

Es gab sehr viele Stimmen, die sie loben, allerdings auch jene, die sie nicht nur kritisieren, sondern auf persönlicher Ebene beleidigen.

Im Vergleich zu vor 20 Jahren, ist es heute viel einfacher, in der Gemütlichkeit der eigenen Wohnung und vollkommen anonym andere Menschen im Internet zu beleidigen.

In diesem Beitrag ist sehr klar zu sehen, wie Menschen ohne Scham Dinge schreiben, die sie im Alltag vermutlich so nicht schreiben würden.

Genauso wie Greta sind viele Jugendliche Opfer von solche Beleidigungen und auch noch extremerer Hasskommentare. Die Bundesregierung versucht mit Gesetzen wie dem Internetdurchsuchungsgesetz extreme Hasskommentare einzudämmen, allerdings wird die Kontrolle weitestgehend den Internetkonzernen überlassen. Wegen der feinen Linie zwischen legitimer Meinungsäußerung und Hasskommentar ist somit die Entscheidung, ob etwas als durch das Grundgesetz gedeckte Meinungsäußerung durchgeht, Konzernen überlassen und nicht dem Staat, bzw. Gerichten.

Als Medienkompetenz muss in den Schulen auch die bewusste Benutzung von sozialen Medien vermittelt werden und ein Bewusstsein für die Folgen von Hasskommentaren muss in den Schulen und im öffentlichen Diskurs geschaffen werden. Dabei ist die Frage wichtig, wer was und wie kontrollieren soll, wie dabei die Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt wird und welche Sanktionen sinnvoll und durchsetzbar sein könnten. Auf der anderen Seite ist es wichtig, zu diskutieren, wie Opfern von Hasskommentaren im Internet geholfen werden kann.